RÄDER 1x1 - technische Grundlagen und Details
Aufbau eines Leichtmetallrades
Felgenmaulweite - ist der innere Abstand der beiden Felgenhörnen. Die Felgenmaulweite drückt gleichzeitig die Nennbreite der Felge aus.
Einpresstiefe - ist die Distanz von der Anlagefläche des Rades zur gedachten Mitte des Rades. Dieses Maß ist sehr wichtig, da es ausschlaggebend für die Lage des Rades am PKW ist.
Lochkreisdurchmesser/Lochanzahl - gibt an, in welchem Durchmesser die Montagebohrungen an der Radnabe des betreffenden PKW bzw. wie viele angebracht sind.
Mittenlochdurchmesser - Um flexibel zu bleiben verwendet AEZ Reduktionsringe, sodass mit einer Bohrung in der Felge mehrere Mittenlochdurchmesser realisiert werden können (Basic Ring System).
Hump - Dieser verhindert bei starken Seitenkräften (z.B. Kurvenfahrt) ein Abrutschen des Reifens auf der Felge, und somit einen plötzlichen Luftdruckverlust. Es gibt verschiedene Ausführungen.
Felgenhorn - Das Felgenhorn ist der nach außen gebogene Rand des Rades. Dieser Rand ist nötig, damit die Auswuchtgewichte ihre Position nicht verändern oder abfallen. Die Auswuchtgewichte werden von außen am Felgenhorn an geklemmt und sind auf die jeweilige Hornform abgestimmt. Als Alternative zur Befestigung am Felgenhorn, werden bei Alurädern heutzutage durchweg Klebegewichte verwendet.
Bezeichnung einer Felge:
z. B.: 7.5Jx17H2
7.5....Nennbreite (Felgenmaulweite)
J.......Größe d. Felgenhorns
17.....Nenndurchmesser d. Felge
H2.... Doppelhump (jeweilige Humpausführung)
Technische Hinweise zu Spurverbreiterungen
Zulässigkeits- und Einbauhinweise:
Entscheidend für die Zulässigkeit gewünschter Rad/ Distanzring- Kombination ist immer die Einpresstiefe, nicht nur die im Fahrzeug- Teilegutachten als Anbau- Beispiele aufgeführten Rad/ Distanzring- Kombinationen. Diese Kombinationen sind als Vorlage für §19.3- Prüfungen vorgesehen, siehe Hinweise bzw. Sonstiges in den Fahrzeugteilegutachten.
Die „untere ET-Grenze“ ist die kleinste zulässige Gesamt- Einpresstiefe, welche sich aus Rad-ET abzüglich der Distanzringnennbreite (=1/2 x DR-System) errechnet!
Im „Plus-ET“- Bereich (+) zählt die Einpresstiefe rückwärts.
Ab ET 0 spricht man von „Minus-ET“- Bereich (-). Mit zunehmender Nennbreite des montierten Distanzrings, wird die rechnerische Gesamt-ET kleiner. Für gewünschte Abnahmen darf der kleinste im Fahrzeug- Teilegutachten genannte ET- Wert nicht unterschritten werden (ET- Grenze)!
Bitte unbedingt vor dem Anbau der Spurverbreiterungen die Einbauanleitung und das Teilegutachten durchlesen und die darin enthaltenen Anweisungen genau beachten.
Generell muss die Radabdeckung den Anforderungen der EG- Richtlinie 78/549/EWG i.d.F 94/78/EG entsprechen.
Zulässigkeitsbeispiele:
Fiat 500, Typ 312, untere ET- Grenze: +5
- Serienrad ET +35, minus Spurverbreiterung 15 mm je Seite = ET +20 > Kombination ist zulässig
- Sonderrad ET +30, minus Spurverbreiterung 20 mm je Seite = ET +10 > Kombination ist zulässig
- Sonderrad ET +28, minus Spurverbreiterung 25 mm je Seite = ET +3 > Kombination ist nicht zulässig
VW Tiguan, Typ 5N, untere ET Grenze: +13
- Serienrad ET +43, minus Spurverbreiterung 15 mm je Seite = ET +28 > Kombination zulässig
- Sonderrad ET +35, minus Spurverbreiterung 20 mm je Seite = ET +15 > Kombination ist zulässig
- Sonderrad ET +35, minus Spurverbreiterung 25 mm je Seite = ET +10 > Kombination ist nicht zulässig
Einzelabnahme- Möglichkeit nach §21 StVZO (nur BRD)
Prüfgrundlage für Fahrzeuge ohne §19.3- Fahrzeug- Teilegutachten ist immer das auf Wunsch verfügbare H&R Betriebsfestigkeitsgutachten.
Einzelbegutachtungen müssen bei den zuständigen Prüfstellen vorgenommen werden.
Aufgrund der H&R DR-, DRA-, DRM- und DRS- Betriebsfestigkeitsgutachten, ist für die mit Hinweis 2 gekennzeichneten Fahrzeuge, eine Eintragung folgender Spurverbreiterungen möglich:
PKW mit maximal 2% = ca. 30 mm Spurverbreiterungen pro Achsen, OFF- ROAD und VAN in Rahmenbauweise mit maximal 4% = ca. 56 bis 60 mm Spurverbreiterung pro Achse. Grundlagen für diese Regeln sind immer die Serienfelgen, mit der niedrigsten für dieses Fahrzeug lieferbaren ET gemäß Fahrzeug- ABE.
Besondere Anbauhinweise
Die Radbefestigung an Fahrzeugen unterliegt größten Sicherheitsbestimmungen. Änderungen oder Fremdanwendungen können zu lebensgefährlichen Defekten führen!
Deshalb empfehlen wir dringend, unsere Spurverbreiterungssysteme nur für die vorgesehenen Fahrzeuge zu verwenden.
Bei Verwendungen von Stahlrädern in Verbindung mit Distanzringen ist darauf zu achten, dass die Anlagefläche der Felge auf der Spurverbreiterung genauso groß ist, wie die auf der serienmäßigen Anlagefläche.
Ein Umtausch oder Rücknahme bereits montierter oder nachträglich bearbeiteter Spurverbreiterungssysteme und Befestigungselementen ist ausgeschlossen!